Der Besitzer oder Überbringer des Tieres versichert gegenüber der Aarebrüggli AG, dass das zur Betreuung oder Pflege übergebene Tier sein Eigentum ist oder als Bevollmächtigter handelt und als gesund sowie aktuell geimpft betrachtet werden kann. Der gültige Impfpass ist zwingend vorzulegen/abzugeben (Impfempfehlung gem. unserer Webseite www.aarebrueggli.ch oder SVK-ASMPA, der schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin). Das Tier muss hinsichtlich Endo-, Ektoparasiten bei Antritt ebenfalls aktuell geschützt oder tierärztlich Behandelt sein. Die erforderlichen Impfungen müssen mindestens 10 Tage zurückliegen. Ist das zu betreuende Tier bei Pflege oder Ferienantritt mit einer übertragbaren Krankheit infiziert, trägt der Besitzer sämtliche Folgekosten im gesamten Umfang (Desinfektion, Behandlung der infizierten weiteren Tieren usw.).
Kranke oder verletzte Tiere, ungenügender Impfschutz sowie Tiere mit Parasitenbefall, können von der Aarebrüggli AG vollumfänglich abgelehnt werden. Hierbei besteht kein Anspruch auf eine allfällige Entschädigung für den Klienten (z.B. dass er nun nicht seine gebuchten Ferien antreten kann). Solche Tiere/Fälle können gegebenenfalls in spezielle Haltungsbereiche oder Quarantäne gesondert gehalten werden. Diesbezüglich entstehen zusätzliche Pflegekosten! Tiere, die aufgrund schwierigen Wesenseigenschaften oder sehr spezieller Pflege gesondert gehalten werden müssen, oder allgemeine medizinische Versorgung benötigen, werden mit Mehrkosten nach Aufwand (Stundenansatz Franken 75.00 inkl. MWST) verrechnet.
Der Besitzer oder Überbringer des Tieres verpflichtet sich, der Aarebrüggli AG sämtliche negative Eigenschaften sowie über den Gesundheitszustand des Tieres in Kenntnis zu setzen. Die Aarebrüggli AG darf für allfällige Klärung solcher Informationen auch den Vertrauensarzt des Kunden oder Rückfragen beim kantonalen Veterinäramt einholen (Beissvorfälle usw.). Der Kunde entbindet hierbei diese Institutionen/Behörde vom Datenschutz. Ihr Tier wird bei uns die beste fachliche Pflege erhalten. Sollte Ihr Tier während seines Aufenthaltes aus irgendwelchen Gründen bei uns erkranken oder verunfallen, werden bei bedarf die Tierärzte der Aarebrüggli AG, zulasten des Besitzers beigezogen.
Erkrankt ein Tier oder erleidet es eine Verletzung, so ist die Aarebrüggli AG ermächtigt, einen Tierarzt/Tierklinik anzufordern. Sollte eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachtet werden, sind alle damit verbundenen Kosten vom Besitzer oder dessen Überbringer des Tieres zu tragen. Der Transport zum und vom Tierarzt wird nach Aufwand berechnet. Sämtliche zu verabreichende Medikamente sowie Futtermittel sind in ausreichender Menge für die abgemachte Aufenthaltsdauer mitzugeben.
Bitte beachten Sie, dass Tiere in Gemeinschaft wie z.B. Katzen nur durch "wägen" über deren Futteraufnahme überwacht werden können. Wir führen regelmässige Gewichtskontrollen durch, die aber eine Gewichtsabnahme oder Zunahme oder fehlerhaftes Trinkverhalten nicht verhindert. Frisst ein Tier schlecht, oder ist die Wasseraufnahme ungenügend, reagieren wir sobald dieser Umstand bemerkt wird. Eine Pflege/Unterbringung in fremder Umgebung kann immer zu Komplikationen führen und ist leider nicht zu 100% vermeidbar. Augenausfluss, Schnupfen, Verstauchung durch Sprünge oder Spielverletzung oder ein allfälliger Krankheitsinfekt kann sich durch eine Ortsveränderung, Transport, Futterumstellung, fremde Artgenossen, Sozialkontakt, Alter, Fressverhalten, Stress u.v.m. auch während dem Aufenthalt in unserer Institution äussern. Daher verlangen wir im übrigen auch die lückenlose Impf- und Parasitenprophylaxe bei Antritt um diesem Sachverhalt besser Rechnung tragen zu können. Es schliesst jedoch auch bei genügendem Impfschutz und Kontrollen keine Komplikationen aus! Der Kunde ist sich diesem Sachverhalt und dem Restrisiko bei Übergabe des Tieres an unsere Institution bewusst und kann somit keine Haftungsansprüche im Schadenfall geltend machen. Bei allen Neukunden die Ihre Hunde erstmalig bei uns in Pension geben möchten, muss zwingend im Vorfeld eine kostenpflichtige Probenacht (mindestens 24 Std.) vereinbart und abgehalten worden sein. Ohne diesen Aufenthalt bei uns, ist auch bei einer verbindlichen Buchung eine definitive Aufnahme nicht gesichert und kann im Bedarfsfall (vollständiger Impfschutz, Verträglichkeit, Registration AMICUS) von uns abgewiesen werden! Der Probetag ist daher verbindlich und wird dazu genutzt, dass alle formellen administrativen Arbeiten erfasst und geprüft werden konnten. Zudem wird damit die Passgenauigkeit, Verhalten und Verträglichkeit ermittelt. Die Parteien haben damit auch die Gelegenheit sich kennen zu lernen.