Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Aarebrüggli AG, 2540 Grenchen regeln jeglichen Abschluss von Pflege-, Ferien-, Verzichts-, Platzierungs-, und Behördenvertrag, sowie Inhalt und Abwicklung von Dienstleistungen und Vereinbarungen der Aarebrüggli AG und Tierasyl Aarebrüggli, Reiherstrasse 108, 2540 Grenchen (nachfolgend Aarebrüggli AG genannt).

Eigentum, Gesundheit und Probetag bei Pension und Tageshort:

Der Besitzer oder Überbringer des Tieres versichert gegenüber der Aarebrüggli AG, dass das zur Betreuung oder Pflege übergebene Tier sein Eigentum ist oder als Bevollmächtigter handelt und als gesund sowie aktuell geimpft betrachtet werden kann. Der gültige Impfpass ist zwingend vorzulegen/abzugeben (Impfempfehlung gem. unserer Webseite www.aarebrueggli.ch oder SVK-ASMPA, der schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin). Das Tier muss hinsichtlich Endo-, Ektoparasiten bei Antritt ebenfalls aktuell geschützt oder tierärztlich Behandelt sein. Die erforderlichen Impfungen müssen mindestens 10 Tage zurückliegen. Ist das zu betreuende Tier bei Pflege oder Ferienantritt mit einer übertragbaren Krankheit infiziert, trägt der Besitzer sämtliche Folgekosten im gesamten Umfang (Desinfektion, Behandlung der infizierten weiteren Tieren usw.).

Kranke oder verletzte Tiere, ungenügender Impfschutz sowie Tiere mit Parasitenbefall, können von der Aarebrüggli AG vollumfänglich abgelehnt werden. Hierbei besteht kein Anspruch auf eine allfällige Entschädigung für den Klienten (z.B. dass er nun nicht seine gebuchten Ferien antreten kann). Solche Tiere/Fälle können gegebenenfalls in spezielle Haltungsbereiche oder Quarantäne gesondert gehalten werden. Diesbezüglich entstehen zusätzliche Pflegekosten! Tiere, die aufgrund schwierigen Wesenseigenschaften oder sehr spezieller Pflege gesondert gehalten werden müssen, oder allgemeine medizinische Versorgung benötigen, werden mit Mehrkosten nach Aufwand (Stundenansatz Franken 75.00 inkl. MWST) verrechnet.

Der Besitzer oder Überbringer des Tieres verpflichtet sich, der Aarebrüggli AG sämtliche negative Eigenschaften sowie über den Gesundheitszustand des Tieres in Kenntnis zu setzen. Die Aarebrüggli AG darf für allfällige Klärung solcher Informationen auch den Vertrauensarzt des Kunden oder Rückfragen beim kantonalen Veterinäramt einholen (Beissvorfälle usw.). Der Kunde entbindet hierbei diese Institutionen/Behörde vom Datenschutz. Ihr Tier wird bei uns die beste fachliche Pflege erhalten. Sollte Ihr Tier während seines Aufenthaltes aus irgendwelchen Gründen bei uns erkranken oder verunfallen, werden bei bedarf die Tierärzte der Aarebrüggli AG, zulasten des Besitzers beigezogen.

Erkrankt ein Tier oder erleidet es eine Verletzung, so ist die Aarebrüggli AG ermächtigt, einen Tierarzt/Tierklinik anzufordern. Sollte eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachtet werden, sind alle damit verbundenen Kosten vom Besitzer oder dessen Überbringer des Tieres zu tragen. Der Transport zum und vom Tierarzt wird nach Aufwand berechnet. Sämtliche zu verabreichende Medikamente sowie Futtermittel sind in ausreichender Menge für die abgemachte Aufenthaltsdauer mitzugeben.

Bitte beachten Sie, dass Tiere in Gemeinschaft wie z.B. Katzen nur durch "wägen" über deren Futteraufnahme überwacht werden können. Wir führen regelmässige Gewichtskontrollen durch, die aber eine Gewichtsabnahme oder Zunahme oder fehlerhaftes Trinkverhalten nicht verhindert. Frisst ein Tier schlecht, oder ist die Wasseraufnahme ungenügend, reagieren wir sobald dieser Umstand bemerkt wird. Eine Pflege/Unterbringung in fremder Umgebung kann immer zu Komplikationen führen und ist leider nicht zu 100% vermeidbar. Augenausfluss, Schnupfen, Verstauchung durch Sprünge oder Spielverletzung oder ein allfälliger Krankheitsinfekt kann sich durch eine Ortsveränderung, Transport, Futterumstellung, fremde Artgenossen, Sozialkontakt, Alter, Fressverhalten, Stress u.v.m. auch während dem Aufenthalt in unserer Institution äussern. Daher verlangen wir im übrigen auch die lückenlose Impf- und Parasitenprophylaxe bei Antritt um diesem Sachverhalt besser Rechnung tragen zu können. Es schliesst jedoch auch bei genügendem Impfschutz und Kontrollen keine Komplikationen aus! Der Kunde ist sich diesem Sachverhalt und dem Restrisiko bei Übergabe des Tieres an unsere Institution bewusst und kann somit keine Haftungsansprüche im Schadenfall geltend machen. Bei allen Neukunden die Ihre Hunde erstmalig bei uns in Pension geben möchten, muss zwingend im Vorfeld eine kostenpflichtige Probenacht (mindestens 24 Std.) vereinbart und abgehalten worden sein. Ohne diesen Aufenthalt bei uns, ist auch bei einer verbindlichen Buchung eine definitive Aufnahme nicht gesichert und kann im Bedarfsfall (vollständiger Impfschutz, Verträglichkeit, Registration AMICUS) von uns abgewiesen werden! Der Probetag ist daher verbindlich und wird dazu genutzt, dass alle formellen administrativen Arbeiten erfasst und geprüft werden konnten. Zudem wird damit die Passgenauigkeit, Verhalten und Verträglichkeit ermittelt. Die Parteien haben damit auch die Gelegenheit sich kennen zu lernen.

Benötigter Impfschutz

Der Eigentümer stellt sicher, dass das Tier über den gesamten Pensionszeitraum über einen gültigen Impfschutz verfügt. Dies ist durch Vorlage des Impfausweises nachzuweisen. Sollte zu Pensionsbeginn kein ausreichender Impfschutz bestehen, ist die Tierpension zur Verweigerung der Annahme des Tieres berechtigt. Der Pensionsbetrag ist trotzdem zu entrichten. Sollte der Impfschutz während der Pensionsunterbringung auslaufen, so kann die Tierpension eine Auffrischungsimpfung durch die Stationstierklinik vornehmen. Die hierfür notwendige Tierarztkonsultation und Aufwand wird dem Eigentümer in Rechnung gestellt.

Haftung

Für mitgebrachtes Zubehör wird keine Haftung übernommen. Sämtliche Boxen und Haltungseinheiten werden entsprechend konfektioniert. Daher sehen wir gerne von ergänzendem Zubehör durch den Kunden ab. Für sämtliche Schäden, die durch das Tier entstehen, haftet generell der Besitzer. Die Aarebrüggli AG lehnt generell jegliche Haftung für ein Entlaufen (erteilten Spaziergang, Klettern usw.), Erkranken oder Verunfallen des Tieres ab, ebenso für Schäden, infolge Infektionen (Beispielsweise Seuchen usw.), Bösartigkeit oder Widersetzlichkeit von Tieren wie auch ein unerwartetes Sterben des Tieres, sofern nicht eine Verletzung seiner Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden kann.

Abholung

Ist es dem Eigentümer nicht möglich, das Tier / die Tiere zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen, so wird die Tierpension raschmöglist über den Sachverhalt schriftlich orientiert. Für einen dadurch verlängerten Aufenthalt in der Pension fallen unsere üblichen Betreuungsgebühren an. Sollte eine weitere Unterbringung aus Kapazitätsgründen nicht weiter möglich sein, so muss das Tier durch den Eigentümer oder dessen Notfallkontakt fristgerecht abgeholt werden. Wird das Tier / werden die Tiere nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt und wurde die Aufenthaltsdauer nicht vom Besitzer verlängert, so darf das Tier nach 14 Tagen durch das Tierheim weitervermittelt werden.

Notfallkontakt

Der Eigentümer muss einen Notfallkontakt angeben. Kann im Falle eines Notfalls die Tierpension den Eigentümer nicht erreichen, wendet sich diese an den hinterlegten Notfallkontakt. Der Notfallkontakt wird hiermit vom Eigentümer ermächtigt, sämtliche Entscheidungen die das Tier / die Tiere betreffen, zu tätigen, einschliesslich der Entscheidung über medizinische Behandlungen oder einer allfälligen Euthanasie. Der Eigentümer kann den Notfallkontakt durch eine entsprechende Erklärung gegenüber der Tierpension ändern.

Preise (siehe Preisliste der Aarebrüggli AG)

Die Grössenzuordnung „Hunde“ werden individuell vom Tierheim bestimmt. Das Pensionsgeld ist beim Abholen unseres Gastes in bar, EC oder Postkarte spätestens zu entrichten. Bei Rechnungsstellung verlangen wir einen Unkostenbeitrag von Fr. 7.50 (jedoch nur nach vorgängiger Freigabe durch die Geschäftsleitung). Abholungen bei Sonntag- und Feiertagnachmittage erheben wir einen Zuschlag von Fr. 20.00. Beachten Sie, dass Hunde wie z.B. der Basset usw., welche eher länglich und schwer sind, zur mittlere Kategorie eingeteilt werden können! Ab drei Feriengästen oder bei langem beanspruchen unserer Dienstleistung, werden gerne individuelle Pauschalangebote nach vorheriger Vereinbarung unterbreitet. Wir bitten Sie zu beachten, dass im Verhinderungsfall generell 7 Tage vor Pflegeantritt eine Annulation schriftlich (z.B. per Mail) erfolgen muss. Telefonische Annulationen werden leider von uns nicht akzeptiert! Ansonsten behalten wir uns vor, die getätigte Reservation zur der gebuchten Totalsumme zu verrechnen. Ab 20 Betreuungstage gewähren wir 10% Rabatt auf den Gesamtbetrag bei allen Pflegebereichen. Die Tiere werden erst nach vollständiger Bezahlung der Aufenthaltsdauer und Zusatzkosten ausgehändigt. Bei frühzeitigem Abbruch der Ferien oder des Pflegeauftrags, kann das Tier nach Absprache auch vorzeitig abgeholt werden.

Wird das Tier eher als geplant wieder abgeholt, werden die verbleibenden vereinbarten Tage vollumfänglich berechnet. Wird das Tier bis zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abgeholt, ist das Tierheim berechtigt, nach erfolgter schriftlicher Mahnung und Ablauf einer angemessenen Frist ohne Gegennachricht (14 Tage seit Ablauf der Pensionsdauer), den Verzicht auf das Tier anzunehmen, um dies somit weiter platzieren zu können. Sämtliche Eigentumsrechte zum Tier sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gültig. In diesem Fall schuldet der/die Halter/in die Pension- und Nebenkosten bis zur Weitervermittlung des Tieres.

Datenschutzbestimmungen

Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Adressdaten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Soweit auf unseren Erfassungssoftware personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adressen oder Tierdaten) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis! Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Des Weiteren ist ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte nicht möglich. Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Übergabe von Tiere an die Aarebrüggli AG mittels Verzicht

Der Überlasser übergibt das Tier / Seine Tiere mit allen Rechten und Pflichten der Aarebrüggli AG. Der Überlasser bestätigt hiermit, dass er der bisherige Eigentümer des Tieres / der Tiere ist und überträgt das Eigentum auf die Aarebrüggli AG. Es besteht kein Rückgabeanspruch des Tieres / der Tiere an den Überlasser oder eine andere Person. Das Tier bleibt / die Tiere bleiben Eigentum der Aarebrüggli AG es sei denn, das Tierheim entscheidet in Ausnahmesituationen anderweitig. Der Überlasser hat kein Besuchsrecht.

Das Tierheim Aarebrüggli ist berechtigt, das Tier / die Tiere weiterzuvermitteln und geeignete Adoptanten für das Tier auszuwählen. Das Tierheim behält sich das Recht vor, den Verbleib des Tieres / der Tiere vertraulich zu behandeln und keine Auskünfte über den aktuellen Aufenthaltsort oder den Adoptanten zu erteilen.

Übernahme/Vermittlung von Tiere an einen neuen Tierhalter

Anforderungen an die Haltung Die unterzeichnende Person hat vom Überlasser das im Vertrag genannte Tier anvertraut erhalten. Sie verpflichtet sich hiermit, das Tier einwandfrei zu halten, zu pflegen und ihm täglich den nötigen Auslauf zu gewähren. Die unterzeichnende Person muss sich an das geltende Tierschutzgesetz (TSchG) und Tierschutzverordnung (TSchV) halten. Besondere Hinweise vom Überlasser bezüglich Haltung und Pflege des Tieres sind zu beachten. Der Überlasser ist berechtigt, die Tierhaltung jederzeit zu besichtigen. Sollte hierbei Missstände festgestellt werden, so ordnet diese schriftlich deren Behebung innert angemessener Frist an. Sind die Mängel nach Fristablauf nicht behoben, wird der Überlasser eine schriftliche Meldung an die zuständigen Behörden einleiten. Die unterzeichnende Person nimmt zur Kenntnis, dass sie nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Überlasser dieses anderweitig platzieren darf. Sollte das Tier innert eines Jahres entlaufen oder versterben, muss die Aarebrüggli AG darüber orientiert werden. Der Übernehmer versichert, dass er nicht mit dem Tier züchten und eine Vermehrung des Tieres/ der Tiere verhindern wird. Hierzu gehört insbesondere die Kastration/ Sterilisation (sofern nicht schon durch uns veranlasst), falls das Tier/die Tiere zusammen mit Artgenossen anderen Geschlechts gehalten wird / werden oder falls das Tier/die Tiere Freigang erhält/erhalten. Dass Tier wird je nach Tierart mittels Transponder (Chip) auf die ID-Nummer des Tierhalter registriert.

Der Übernehmer übernimmt ab dem Zeitpunkt der Übernahme die Haftung für das Tier/die Tiere als Tierhalter. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass bei "Lebewesen" immer ein Gesundheitsrisiko bestehen kann. Die Übernahme erfolgt grundsätzlich und generell auf eigenes Risiko. Dass Tier wurde jedoch tierärztlich untersucht und mit gängigen Kontrolltests als "gesund" befunden. Jedoch sind z.B. Bluttests wie FELV leider nur zu ca. 60% aussagesicher. Umfangreiche weitere Abklärungen werden aus Kostengründen an heimatlosen Tieren jedoch nicht unbegründet vorgenommen. Es wird empfohlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen, die die Schäden durch das Tier abdeckt. Er wird darauf hingewiesen, dass in den meisten Privathaftpflichtversicherungen die Schäden durch Hunde nicht mitversichert sind und für diese Tiere eine gesonderte Versicherung zwingend abgeschlossen werden muss.

Die Eigenschaften des Tieres/der Tiere wurden dem Übernehmer vom Tierheim nach Wissensstand des Tierheimes und nach bestem Gewissen beschrieben. Ihm wurden bekannte Krankheiten des Tieres mitgeteilt. Der Übernehmer wurde aufgeklärt, dass sich das Tier im neuen Zuhause anders verhalten kann. Die Aarebrüggli AG übernimmt keine Haftung für Mängel am Charakter oder der Gesundheit des Tieres, es sei denn, er hat diese Mängel vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen. Falls das Tier in den ersten 2 Wochen erkrankt, so ist die Erstbehandlung oder Notbehandlung zwingend über die Aarebrüggli AG oder (ausserhalb unserer Öffnungszeiten) über die behandelnde Tierklinik Neuhaus, Solothurn 032 622 99 22 einzuleiten. Hierbei werden wir die maximalen Behandlungskosten in der Höhe des Kaufpreises des Tieres übernehmen. Behandlungskosten durch andere Tierärzte, Tierkliniken oder sonstige Institutionen werden grundsätzlich und vollumfänglich von uns abgelehnt! Nach Ablauf dieser Frist, gehen alle möglichen oder weiteren Behandlungskosten zu Lasten des neuen Tierhalters.

Es wird eine Probezeit von 14 Tagen vereinbart. In dieser Probezeit darf der Übernehmer das Tier bei Problemen an das Tierheim zurückgeben. Die Vermittlungsgebühr wird dann vollständig erstattet. Der Empfänger wird mit Übergabe des Tieres verantwortlich und haftet als Tierhalter für sämtliche Schäden, die durch das Tier verursacht werden. Dem Empfänger wird empfohlen, mit Übergabe des Tieres eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abzuschliessen.

Der Übernehmer entrichtet an Aarebrüggli AG eine im Vorfeld vereinbarte Vermittlungsgebühr. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass es sich hierbei nicht um die Entrichtung eines effektiven Kaufpreises handelt, sondern dieser Teilbetrag zur Abgeltung der Aufwendungen dient, die Aarebrüggli AG für die Pflege und tierärztliche Versorgung des Tieres erbracht hat. Das unten genannte Tier wurde tierärztlich untersucht, spezifiziert und als gesund befunden. Für allfällige versteckte Krankheiten sowie plötzlich auftretende Krankheiten darf der Überlasser nicht haftbar gemacht werden. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass bei diesem Tier ein Gesundheitsrisiko bestehen kann. Sie übernehmen dieses Tier auf eigene Verantwortung. Wenn das Tier in den ersten 2 Wochen (ab Übernahmedatum) erkrankt, kontaktieren Sie uns umgehend bevor Sie eine medizinische Behandlung einleiten (sofern der Gesundheitszustand dies zulässt

Widerrufsbelehrung und Schlussbestimmungen

Widerrufsrecht: Der Vertragsnehmer hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen der Aarebrüggli AG Reiherstrasse, 108, 2540, Grenchen, +41326537646, info@aarebrueggli.ch) mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel eine E-Mail, ein mit der Post versandter Brief oder eine Meldung über unser Onlineportal) den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sollte uns den Widerruf über unser Onlineportal eingehen, werden wir unverzüglich (z.B. per EMail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Wenn ein Vertrag widerrufen wird, werden alle Zahlungen, die wir erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tage ab dem Tag zurückerstattet, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen Rückzahlungen Entgelte berechnen. Sie haben in diesem Fall das Tier / die Tiere auch unverzüglich zu unseren Öffnungszeiten abzuholen. Für den weiteren Aufenthalt des Tieres berechnen wir eine Unterbringungsgebühr entsprechend unseres üblichen Gebührensatzes für Überziehungen.

Der Klient, Überbringer oder die beauftragte Behörde (Polizei, Soziale Dienste usw.) erkennen diese Vertragsinhalte mit der in Anspruchnahme sämtlicher Dienstleitungen der Aarebrüggli AG vollumgänglich an. Die Unwirksamkeit einzelner dieser Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Schweizer Rechts. Mündliche Abkommen sind nicht getroffen worden. Bei Unstimmigkeiten gilt Solothurn generell als Gerichtsstand.